Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

 § 1 Informationspflichten

(1) Der Unternehmer ist nach   312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem

Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

1. Wesentliche Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen

Die Vermittlung von Kauf- und Mietvertr gen über Immobilien aller Art,

einschlie lich der dafür erforderlichen Beratungsleistungen.

2. Unternehmensanschrift inklusive Kontaktdaten

Glück Immobilien

Eschstra e 41

48703 Stadtlohn

Telefon:

E-Mail: info@glueck-immobilien.com

Internet: www.glueck-immobilien.com

Aufsichtsbeh rde: Kreis Borken, Fachbereich Sicherheit und Ordnung,

Burloer Str. 93, 46325 Borken

3. Gesamtpreis der Dienstleistung

Der Gesamtpreis der Dienstleistung aller Steuern und Abgaben kann

wegen der Beschaffenheit der Dienstleistung vernünftigerweise nicht im

Voraus berechnet werden.

Preis- und Leistungsrahmen von Glück Immobilien (einzelvertragliche

Vereinbarungen sind abweichend davon m glich):

Vermittlung von Immobilien

– Verk ufer bis zu 3,57 % der Kaufsumme inkl. MwSt.

– K ufer bis zu 3,57 % der Kaufsumme inkl. MwSt.

Kaufvertr ge über Bautr ger-Immobilien

– Innencourtage Bautr ger bis zu 6 % der Kaufsumme inkl. MwSt.

Ihr Premium-Berater: Holger Glück

( 0151/70199440

*info@glueck-immobilien.com

Erbbaurechtsvertr ge

– Erbbaurechtsgeber 4,99 % des Grundstückswertes inkl. MwSt.

– Erbbauberechtigter 4,99 % des kapitalisierten Grundstückswertes

inkl. MwSt.

Mietvertr ge von Wohnimmobilie/ gewerbliche Fl chen

– Vermieter: 2,38-fache der Monatskaltmiete

inkl. MwSt.

– Mieter: (für gewerbl. Fl chen) 2,38-fache der Monatskaltmiete

inkl. MwSt.

4. Entstehung und F lligkeit der Vergütung

Der Anspruch auf den Maklerlohn entsteht mit Zustandekommen des

Kauf- bzw. des Mietvertrages und ist mit Rechnungslegung f llig. Mehrere

Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

5. Doppelt tigkeit

Das Maklerunternehmen Glück Immobilien ist berechtigt, auch für den

jeweils anderen Vertragspartner des Verbrauchers/Auftraggebers

(Verk ufer/K ufer bzw. Vermieter/Mieter) gegen Entgelt t tig zu sein

sowie im Gemeinschaftsgesch ft mit anderen Maklern den

Vertragsgegenstand zu erfüllen.

6. Laufzeit des Vertrages

Der Maklervertrag l uft für Verbraucher/Auftraggeber, die ein Objekt zum

Kauf bzw. zur Miete stehend anbieten, als qualifizierter Alleinauftrag

zun chst über einen festen Zeitraum von 6 Monaten ab Auftragserteilung

an den Makler, vorbehaltlich der gesetzlichen Widerrufsfrist. Er verl ngert

sich automatisch jeweils um weitere 3 Monate, sollte er nicht zuvor

gekündigt werden und endet auf jeden Fall nach einem Jahr. W hrend der

Laufzeit des Alleinauftrages verpflichtet sich der Makler, nachhaltig im

Interesse des Verbrauchers t tig zu werden. Im Gegenzug verzichtet der

Verbraucher auf die Inanspruchnahme der Dienste anderer Makler.

Verbraucher/Auftraggeber, die ein Objekt kaufen bzw. anmieten

m chten, schlie en i.d.R. einen einfachen Maklervertrag mit dem

nachweisenden Makler vorbehaltlich der gesetzlichen Widerrufsfrist.

Individuelle Abweichungen davon bedürfen je nach Objekt und Auftrag

der gesonderten Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.