Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote aus unserem Immobilienservice sind freibleibend und unverbindlich.
Unsere Angebotsangaben basieren auf uns erteilte Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen.
Zwischenverkauf/ -vermietung bleibt vorbehalten.
2. Die Tätigkeit aus unserem Immobilienservice erschöpft sich im Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluss.
3. Alle unsere Angebote und sonstige Mitteilungen sind nur für Sie als unseren Adressaten bestimmt. Sie müssen vertraulich behandelt werden.
Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der uns entgangenen Provision zu ersetzen.
4. Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns diese unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
5. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich dieses Objektes abzulehnen.
6. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen.
7. Mit Abschluss eines durch die T tigkeit von Glück Immobilien zustande gekommenen Kauf-/ oder Mietvertrages ist die ortsübliche Vermittlungsgebühr zu zahlen, die sich aus dem tatsächlichen Kauf-/ Mietpreis errechnet. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung errechnet wird.
8. Dem Maklerunternehmen Glück Immobilien ist eine provisionspflichtige Tätigkeit auch für den anderen Teil gestattet. Für diesen Fall sind wir zu fairer, unparteilicher und interessengerechter Tätigkeit für beide Auftraggeber verpflichtet.
Im Falle eines Vertragsschlusses ist der Makler ermächtigt, die für die Abwicklung des Kaufvertrages erforderlichen persönlichen Daten des Auftraggebers an den jeweiligen Vertragspartner zu ermitteln.

